Kinderlärm in Wohngebieten ist erwünscht!

kinder4Unseren Antrag zum Thema: Kinderlärm in Wohngebieten ist erwünscht! – Erlass einer Rechtsverordnung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 23 Abs. 2 Satz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz
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