Volksentscheid gerettet

Hamburger Hafen“Die Änderung des Volksabstimmungsgesetztes … ist teilweise verfassungswidrig”, so hat das Hamburgische Verfassungsgericht heute entschieden. Die CDU ist damit in wesentlichen Teilen mit ihrem Vorhaben gescheitert, die direkte Demokratie in Hamburg abzuschaffen.

Meine Bürgerschaftsfraktion hatte gemeinsam mit der GAL einen Normenkontrollantrag beim Hamburgischen Verfassungsgericht eingereicht. Dabei ging es unter anderem um das von CDU-Senat und -Fraktion im neuen Volksabstimmungsgesetz verankerte so genannte “Koppelungsverbot”, wonach Volksentscheide nicht mehr an Wahl-Tagen stattfinden dürfen.
Nun haben die Richter klargestellt, dass das nicht geht: die Zusammenlegung von Abstimmungen und Wahlen ist gewollt, um die Beteiligung an Volksentscheiden und damit die direkte Demokratie in Hamburg zu stärken.
Die Pressemitteilung des Verfassungsgerichts finden Sie hier hier als pdf.

Kommentare

Ein Kommentar to “Volksentscheid gerettet”

  1. Magerfettstufe am 1. April 2006 um 17:36 Uhr

    Neu

    Oh, schade auch. Das tut mir jetzt aber doch ein wenig Leid. Ihr Armen. Da wollte doch unser lieber Super-Senat so schön Volksentscheide von regulären Wahlterminen trennen. Weil: Wenn so ein blöder demokratie-süchtiger Bürger zur Wahl geht und au…

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