Nach der Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichts

Hamburger HafenIn den Jahren 1996 und 2001 ermöglichte die damalige rot-grüne Regierung in Hamburg die direkte politische Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durch Volksentscheide. In den folgenden Jahren wurden diese neuen Rechte von den Menschen in Hamburg begeistert in Anspruch genommen. Ob es dabei um Kita - Plätze ging, um den Verkauf des LBK, um ein neues Hamburger Wahlrecht oder die Privatisierung der Wasserwerke – die Bürgerinnen und Bürger nutzten die Möglichkeit, sich an den für ihre Stadt wichtigen Entscheidungen zu beteiligen.
Dem CDU – Senat, der in vielen Bereichen gegen den Willen der Bevölkerung entscheiden wollte, war dieses politische Engagement ein Dorn im Auge und so erließ er 2005 ein neues Gesetz, welches die Durchführung von Volksentscheiden so gut wie unmöglich macht. Gott sei Dank ist die Beschneidung aktiver politischer Anteilnahme in unserem Land nicht so einfach, und so hat das Hamburger Verfassungsgericht einer Klage der SPD und der GAL weitgehend stattgegeben und einen Teil der Änderungen für Verfassungswidrig erklärt. Wir haben daher einen eigenen Gesetzentwurf in die Bürgerschaft eingebracht, mit dem wir zum 2001 getroffenen Verfassungskonsens zurückkehren wollen.
Ein paar Änderungen gibt es allerdings auch in unserem Entwurf. Da wir im Gegensatz zur CDU ein stärkeres politisches Engagement der Bürgerinnen und Bürger Hamburgs begrüßen, haben wir in das neue Gesetz noch einige Erleichterungen zur Durchführung von Volksentscheiden eingebaut. Doch lesen Sie selbst.

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