Geschwisterkindregelung – Übergangsfristen in der Kita

FamilieIn Hamburg verliert ein Krippenkind seinen Anspruch auf den Krippenplatz vier Monate nach der Geburt seines Geschwisterchens, wenn einer der Eltern zunächst Elternzeit nimmt. Begründet wird dies von Senatorin Schnieber - Jastram damit, dass das Wichtigste die Beziehung zwischen Vater, Mutter und Kind(ern) sei. Der Staat könne daher nichts besseres tun, als das ältere Kind wieder nach Hause zu schicken, um sie am dortigen Familienidyll teilhaben zu lassen. Der Rauswurf aus der Krippe betreffe im übrigen nur eine geringe Anzahl von Kindern, da nur die wenigsten Eltern Kinder in einem zeitlich derart kurzem Abstand bekommen würden.
Ich wollte daher in einer kleinen Anfrage an die CDU - Senatorin unter anderem wissen, ob nach Auffassung des Senates pädagogische Kontinuität auch für Geschwisterkinder ein wichtiger Bestandteil einer qualitativ hochwertigen, dem Kindeswohl gerecht werdenden Betreuung ist? Oder Trifft dies nur auf Einzelkinder zu?

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