Für ein bürgerfreundliches Wahlverfahren beim Volksentscheid
Einsicht ist eine Tugend - die bei der CDU Hausverbot genießt. Darüber kann auch nicht hinweg täuschen, dass von den Christdemokraten jetzt zu hören ist, man wolle den Gesetzesvorschlag des erfolgreichen Volksbegehrens „Rettet den Volksentscheid“ beschließen. Das Anliegen des ebenfalls erfolgreich durchgeführten Volksbegehrens „Stärkt den Volksentscheid“ will man bei der CDU hingegen noch immer nicht übernehmen. Auch hat sich scheinbar bei ihnen nicht die Einsicht durchsetzen können, dass das gezielte Erschweren der Stimmabgabe, wie sie es bei der Durchführung des Volksbegehrens unternommen haben, ein zutiefst undemokratischer Akt ist.
Der Volksentscheid „Stärkt den Volksentscheid“ soll nämlich nach dem Willen der CDU - Parlamentarier nicht gemeinsam mit der Bürgerschaftswahl 2008 durchgeführt werden, sondern separat im November 2007. Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass bei separaten Wahlen die Wahlbeteiligung geringer ausfällt. Hiermit gerät die CDU nicht nur in Widerspruch zum Volksbegehren „Rettet den Volksentscheid“, den die CDU doch gerade übernehmen wollte, sie verschleudert auch unnötig 1 Million Euro, die bei einer geteilten Wahl als zusätzliche Kosten anfallen.
Wir von der SPD-Fraktion haben daher einen Antrag eingebracht, in dem wir den Senat auffordern, dieses undemokratische und unökonomische Verfahren zu stoppen und die Wahlen gemeinsam durchzuführen.
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