SPD: Für wirkungsvolleren Kinderschutz

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat eine neue Initiative zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Verwahrlosung gestartet. In diesem Zusammenhang bringen wir erneut einen Antrag in die Bürgerschaft ein, um die regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen von Kindern – die so genannten U-Untersuchungen – verpflichtend zu machen. Ferner wollen wir für Klarheit beim Personalbedarf der Allgemeinen Sozialen Dienste sorgen. Ein entsprechender einstimmiger Beschluss der Bürgerschaft zu dieser Forderung des Sonderausschusses „Vernachlässigte Kinder“ ist auch nach rund zwei Jahren nicht erfüllt. Aufgrund von Software-Problemen ist nach Senatsangaben erst in rund drei Jahren mit einem Fortkommen zu rechnen. Wir halten das für inakzeptabel und wollen den Senat zu einem schnelleren Handeln drängen.
Natürlich ist es fraglich, ob es ein Frühwarnsystem gibt, das jeden einzelnen Fall von Kindesvernachlässigung verhindern kann. Das darf aber kein Grund sein, nicht alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Risiko für kleine Kinder zu minimieren. Jeder einzelne Baustein kann helfen – oder mit den Worten von Justizsenator Lüdemann: “Wir müssen an allen erdenklichen Schrauben drehen, um mögliche Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung zu erkennen.“ (Justizsenator Carsten Lüdemann auf der Justizministerkonferenz in
Brüssel am 30. November 2006).

Ein solcher Baustein ist aus Sicht der SPD, die U-Untersuchungen verpflichtend zu machen. In einem jetzt neu eingebrachten Bürgerschaftsantrag schlägt die SPD-Bürgerschaftsfraktion daher vor, das Hamburgische Gesundheitsdienstgesetz (HmbGDG) zu ändern. Damit soll folgendes erreicht werden:
- Die Verbindlichkeit der U-Untersuchungen mit dem Ziel einer höheren
Beteiligung.
- Die Befugnis zur Datenerhebung und Weitergabe, die den Datenaustausch
zwischen Meldebehörde, Gesundheitsämtern und der Jugendhilfe ermöglicht.
- Die Information der Jugendämter nach festgestellter Verweigerung der
Teilnahme, um geeignete Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Diese Ziele können durch folgende Schritte erreicht werden:

- Einfügen eines § 7a „Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder“.
Der Auftrag des ÖGD wird ergänzt um den Satz „Er (der Öffentliche
Gsundheitsdienst) beobachtet und bewertet die förderlichen und abträglichen
Bedingungen für eine gesunde Entwicklung von Kindern in ihrem Lebensumfelde.“
- Ein Gesundheitsamt wird als zentrale Stelle für den Datenabgleich benannt.
- Dem Zentralen Gesundheitsamt werden von Ärzten die Daten zur Früherkennung
übermittelt.
- Das zentrale Gesundheitsamt fordert Eltern auf, die Früherkennungsuntersuchungen
durchführen zu lassen und die, die es versäumt haben, auf, dies nachzuholen.
- Erfolgt dies nicht, wird das örtlich zuständige Gesundheitsamt informiert.
- Die Eltern werden über die Bedeutung dieser Untersuchung informiert.
- Erfolgt weiterhin keine Teilnahme, werden die zuständigen Jugendämter
informiert, die dann mit ihren Instrumenten tätig werden können.

In der Abwägung zwischen dem Recht der Eltern auf selbstbestimmende Erziehung
einerseits und dem Recht von Kindern auf Unversehrtheit andererseits stellen wir uns
eindeutig und ohne Vorbehalte auf die Seite der Kinder, Wir haben eine klare Position, ohne Eltern unter Generalverdacht zu stellen. Mehrere Bundesländer haben - nicht zuletzt unter dem Eindruck furchtbarer Kinderschicksale – landesrechtliche Schritte ergriffen. So ist das Gesetz für das Saarland, an dem sich der Hamburger SPD-Vorschlag orientiert, dort von CDU, SPD, Grünen und FDP beschlossen worden. In Bremen ist ein vergleichbares Gesetz im April verabschiedet worden. Der Landtag in Schleswig-Holstein beschloss in der letzten Woche eine gesetzliche Regelung für verpflichtende Untersuchungen - das Gesetz tritt am 1. April 2008 in Kraft.
Bereits im Mai hatte der Deutsche Ärztetag verbindliche ärztliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder gefordert: „Jugendhilfe und öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖDG) sollen in einem gesetzlich verankerten Meldewesen Eltern, die ihr Kind nicht zu den Früherkennungsuntersuchungen bringen, über ein Erinnerungsverfahren zur Teilnahme auffordern“ (vgl. Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 17. Mai 2007).
Vor diesem Hintergrund appellieren wir an CDU und Senat, ihre ablehnende Position zu überprüfen. Es ist bedauerlich, dass Hamburg seine landesrechtliche Kompetenz nicht nutzt.

Gleichzeitig wollen wir Klarheit über den tatsächlichen Personalbedarf der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) erhalten. Der Senat hat die Zusage einer entsprechenden Prüfung fast zwei Jahre nach Abschluss des Sonderausschusses „Vernachlässigte Kinder“ immer noch nicht eingehalten. Stattdessen kopple er die Überprüfung der Sollstärke an die Einführung eines
neuen EDV-Systems. Eine Sollstärkenberechnung werde nach Senatsangaben erst zum
Jahreswechsel 2010/2011 vorliegen. Kienscherf warnte in diesem Zusammenhang vor
unkalkulierbaren Risiken. Die Erfahrung lehrt, dass Entwicklungen dieser Art mehr Zeit brauchen, als prognostiziert. Beim Thema Kinderschutz ist Eile geboten. Wir wollen den Senat mit einem Antrag dazu bringen, die Ermittlung der Sollstärke des ASD schnell in Angriff zu nehmen – und fordern einen Bericht des Senats über Vorgehen und eingeleitete Schritte bis zum 31. Januar 2008.

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