Endlich Verbesserungen beim Kinderzuschlag!
Ein Nacharbeiten beim Kinderzuschlag war wirklich dringend notwendig und eigentlich schon für das letzte Jahr angekündigt. Nun haben sich die Sozialdemokraten in Berlin endlich durchgesetzt: am 24. April hat der Bundestag in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Koalitionen zur notwendigen Änderung des Bundeskindergeldgesetzes beraten.
Der Kinderzuschlag richtet sich an erwerbstätige Eltern, die mit ihrem Einkommen ihren eigenen Lebensunterhalt decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Sie müssen ihr Erwerbseinkommen mit Leistungen der Grundsicherung nach SGB II (ALG II) aufstocken, weil sie mit diesem zuzüglich Kindergeld unter den Regelsätzen der Grundsicherung liegen. Der Kinderzuschlag soll die Aufstockung nach SGB II verhindern. Er beträgt bis 140 Euro pro Monat und Kind. Nach den bisherigen Regelungen wurde die Grenze, ab der der Kinderzuschlag gewährt wurde, individuell errechnet. Dies führte zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einer Vielzahl von Ablehnungen. Deswegen wurde auf Initiative der SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, den Kinderzuschlag weiter zu entwickeln, um künftig mehr Kinder und Familien aus dem Bezug von ALG II herauszuholen - jetzt endlich passiert das auch.
Der Gesetzentwurf sieht einheitlich festgelegte Mindesteinkommensgrenzen für Eltern, die Anspruch auf einen Kinderzuschlag haben, vor. Dies sind 600 Euro für Alleinerziehende und 900 Euro für Paare. Das Gesetz soll zum 1. Oktober diesen Jahres in Kraft treten. Dadurch werden ab 2009 106.000 Familien mit 250.000 Kindern anstatt den bislang 36.000 Familien mit 100.000 Kindern erreicht. Zudem wurde das Antragsverfahren vereinfacht. Ferner wird ein stärkerer Anreiz für Eltern gegeben, das Einkommen durch eigene Leistung zu steigern, indem künftig von jedem verdienten Euro nur noch 50 Cent anstatt wie bisher 70 Cent auf den Kinderzuschlag angerechnet werden.
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