Morsal O.s Aufenthalte in Afghanistan und in der Feuerbergstraße

Die von ihrem Bruder mit Messerstichen getötete Morsal O. war laut Presseberichten bis kurz vor ihrem Tod beim Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) in der Feuerbergstraße untergebracht - auf eigenen Wunsch wurde sie wieder entlassen. Genaueres über die Umstände dieser Unterbringung und ihre Rechtsgrundlage ist nicht bekannt, etwa, ob die Familie von Morsal O. mit dieser Unterbringung einverstanden war oder wie es trotz der angespannten Familiensituation zu Morsals Entlassung kam. War ihre Gefährdung beim KJND nicht hinreichend bekannt? Mit einer kleinen Anfrage möchte ich vom Senat Näheres über die Unterbringung Morsals in der Feuerbergstraße erfahren. Hier die unbefriedigende Antwort des Senates.

Des Weiteren lässt sich der Presse entnehmen, dass Morsal O. sich mehrere Monate in Afghanistan aufgehalten hat. Schwer vorstellbar, dass ein in Hamburg schulpflichtiges Mädchen mehrere Monate dem Unterricht fernbleibt und das niemandem auffällt. Oder lag eine Befreiung von der Schulpflicht vor? Wie kam diese zustande? Diese und weitere Fragen die Schulpflicht Morsals und ihren Aufenthalt in Afghanistan betreffend habe ich in einer weiteren kleinen Anfrage mit meinem Kollegen Thomas Böwer an den Senat gerichtet. Aus der Antwort des Senats geht hervor, dass, nachdem der Wohnsitz des Mädchens nach Afghanistan verlegt wurde, es gemäß § 37 Absatz 1 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) nicht mehr in Hamburg schulpflichtig war. Die Schule hat daher keine Maßnahmen eingeleitet.

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