Doch keine umfassende Aufklärung?

Knapp vier Wochen nach dem gewaltsamen Tod der 16-jährigen Deutsch-Afghanin Morsal O. in Hamburg haben wir im Kinder-Familien-Jugendausschuss der Bürgerschaft über den schrecklichen Vorfall gesprochen. Am späten Dienstag Abend war klar: neue Widersprüchlichkeiten haben sich aufgetan im Fall Morsal - unsere SPD-Kritik am Behördenhandeln scheint sich zu bestätigen. Nach langer Sitzung haben wir uns schließlich vertagt. Erst einen Teil unserer Fragen konnten wir stellen, und dabei wurde deutlich: je detaillierter wir nachfragten, desto wortkarger wurde der Senat. Obwohl die CDU eine offensive Aufklärungsarbeit angekündigt hatte. An einigen Stellen wurde sich gewunden wie ein Aal, statt konkreter Antworten gab es längliche Vorträge zum Beispiel über das EU-Projekt Daphne gegen Zwangsheiraten. Festzuhalten bleibt: Der Senat hat Fehler und Defizite eingeräumt - etwa bei der Reaktion der Justiz auf die an Morsal begangenen Gewalttaten. In der Sachaufklärung sind wir darüber hinaus aber noch nicht viel weiter gekommen. Dennoch ist die Aussage des Senats, die Behörden hätten im Fall Morsal alles richtig gemacht, nicht mehr zu halten. Vor zwei Wochen schon, nur elf Tage nach dem Tod von Morsal, hatte der Senat ja zur Pressekonferenz geladen - um gezogene “Schlussfolgerungen” zu präsentieren. Im Ausschuss nun musste der Senat zugeben, dass er bisher noch nicht einmal alle Akten des Mädchens gesehen hätte.
Während Senatorin Christa Goetsch auf selbiger Pressekonferenz vortrug, es gäbe “hervorragende Richtlinien, Checklisten”, und die “Papierlage” sei “sehr gut”, hieß es nun im Ausschuss von Seiten der Schulbehörde, man werde neue Dienstanweisungen erstellen, neue Checklisten auch, und Lehrer sollten sogenannte “Krisenordner” bekommen. Da kann man sich schon des Eindrucks nicht erwehren, dass hier Aktionismus an den Tag gelegt wurden, um das Thema möglichste schnell aus dem öffentlichen Interesse herauszubekommen.

Einerseits hat der Senat wiederholt erklärt, den verantwortlichen Behörden sei kein Vorwurf zu machen. Andererseits überbieten sich die Behörden bei der Vorstellung von Absichten zur Veränderung der Rechtslage. Das ist widersprüchlich. Sozialsenator Wersich nahm die Behörden im Ausschuss in Schutz. Unsere Einschätzung, die Behörden hätten Morsal zu ihrem Schutz weiter in Obhut behalten müssen, und notfalls auch gegen ihren Willen in einer sicher unterbringen müssen, wurde von der Behörde als “fachlich kontraproduktiv” bezeichnet.
Unsere Fragen zu den letzten Tagen in Morsals Leben wurden allerdings nur lückenhaft beantwortet, insbesondere im Hinblick auf die Frage, wann sie eigentlich in staatlicher Obhut des Kinder- und Jugendnotdienstes war, und wann nicht. Immerhin war sie zwei Tage vor ihrer Ermordung, von ihrer Familie übel zugerichtet, in der Rechtsmedizin des UKE (Untersuchungsstelle für Gewaltopfer) untersucht worden, ihr Leid war für alle sichtbar. Unverständlich, warum sie danach erneut ihrer Familie übergeben wurde. Die Polizei hat Morsal wiederholt dem KJND übergeben, aber wann genau sie in Obhut genommen war, und ob die Behörden damit die Verantwortung für sie übernommen haben, blieb unbeantwortet. Sozialsenator Wersich hatte als Grund für seine Aussageverweigerung den
Sozialdatenschutz angeführt. Die CDU-Fraktion allerdings (die übrigens während der ganzen Sitzung abgesehen von Geschäftsordnungsfragen keinen einigen Wortbeitrag leistete), weiß hier mehr: Dazu der jugendpolitische Sprecher der CDU- Bürgerschaftsfraktion Stephan Müller: „Ich freue mich, dass der Senat diesen Fall so detailliert wie möglich geschildert hat. Morsal befand sich zum Tatzeitpunkt in Obhut des KJND. , so heißt es in einer Pressemitteilung der CDU-Fraktion von gestern.
Es hat konkrete Hinweise auf eine Gefahr für Morsal gegeben - aber die Reaktion der beteiligten Stellen hat ihr Leben nicht retten können. Hier wird ein Schwerpunkt unserer künftigen Aufklärungsarbeit liegen.
Der Ausschuss wird noch vor der Sommerpause ein weiteres Mal über den Mord an Morsal beraten. Dabei wird es auch um die Frage gehen, ob die Eingriffsmöglichkeiten der Behörden in vergleichbaren Fällen ausreichend sind. Am kommenden Mittwoch steht das Thema auf der Tagesordnung der Bürgerschaft.

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