Bürgerschaftsdebatte zu Morsal

Abendblatt und Tagesspiegel sehen das ähnlich.
Das Mitte Mai 2008 von ihrem Bruder getötete Mädchen Morsal O. war im Zeitpunkt ihrer Ermordung in der Obhut des Kinder- und Jugendnotdienstes. Auch in den ihrem Tod vorangegangenen Wochen war sie offenbar wiederholt gemäß § 42 SGB VIII in Obhut genommen worden. Rechtliche Hinweise zu Ausgestaltung, Voraussetzungen und Beendigung solcher Inobhutnahmen gefährdeter Minderjähriger formulierte eine Globalrichtlinie „Vorläufige Hilfen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen“ aus dem Jahr 1999. Diese Regelung ist mit Ablauf des Jahres 2004 außer Kraft getreten - seitdem gibt es keine Handlungsanweisungen für die acht Jugendämter mehr. Merkwürdige Ausreden (KICK, Bezirksverwaltungsreform) haben wir uns dazu im Ausschuss anhören müssen - mit einer Kleinen Anfrage möchte ich genaueres wissen. Hier kann die Antwort des Senats nachgelesen werden.

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