Schulfernbleiben - Zuständigkeiten und Zahlen

Wenn ein in Hamburg schulpflichtiges Kind dem Unterricht mehr als drei Tage oder 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt fernbleibt, muss die Schule einen Hausbesuch bei den Eltern machen und darüber ein Protokoll anfertigen. Gemeinsam mit meinem Kollegen Thomas Böwer habe ich den Senat hierzu nach statistischen Daten gefragt - wie viele Hausbesuche pro Schuljahr durchgeführt wurden, wie häufig niemand angetroffen wurde und kein Kontakt hergestellt werden konnte, und in wie vielen Fällen danach REBUS, zuständige SozialpädagogInnen oder die zuständige Schulaufsicht eingeschaltet wurden. Außerdem fragten wir nach der Einleitung von Zwangsverfahren, Strafanzeigen und Sorgerechtsverfahren.

Der Senat antwortet hierauf, dass zu Hausbesuchen, Strafanzeigen und Sorgerechtsverfahren keine statistischen Daten erfasst werden. Die Zahlen der an REBUS abgegebenen Fälle und die Zahlen zu den Zwangsverfahren lassen sich der Antwort entnehmen. Die Schulaufsicht wurde in nur drei aller Fälle eingeschaltet. Von den Fällen, die an REBUS abgegeben wurden, sind noch 164 nicht abschließend bearbeitet worden (Stand: Mai 2007). Auf unsere Frage nach dem heutigen Stand der Bearbeitung konnte der Senat ebenfalls nicht antworten.

Hier die komplette Frage und die Antwort des Senates.

Kommentare

Hinterlassen Sie mir einen Kommentar oder eine Frage.




XHTML: Folgende Tags sind erlaubt: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>