Schulfernbleiben - Umsetzung von Maßnahmen

Seit 2005 (im Nachgang zu “Jessica”) gibt es in Hamburg nicht nur den sogenannten Schulzwang, sondern auch eine “Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen”. Außerdem wurde im selben Jahr eine “Handreichung zum Umgang mit Schulpflichtverletzungen” herausgegeben, die die Erfahrungen im Umgang mit der Richtlinie wiederspiegeln soll. Zu diesem Thema sollte eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, um die Zusammenarbeit von ASD, REBUS und Schulen zu analysieren. Außerdem sollte ein Formblatt herausgegeben werden, das die Zusammenarbeit zwischen diesen Stellen verbessert.
Gemeinsam mit meinem Kollegen Thomas Böwer habe ich jetzt (angestoßen durch den Fall “Morsal”) den Senat nach den Tätigkeiten der Arbeitsgruppe und nach dem Verbleib des Formblattes befragt. Wann und wie die Arbeitsgruppe getagt hat, ist der Antwort des Senates zu entnehmen, das Formblatt wurde laut Senatsantwort im Januar dieses Jahres ausgehändigt.
Mit der Einführung des Schulzwanges ist die Möglichkeit eröffnet worden, die Wohnung, in der das schulabwesende Kind gemeldet ist, öffnen zu lassen, auch wenn keine Kindeswohlgefährdung vermutet wird. Wir wollten vom Senat wissen, wie häufig und aufgrund welcher Anhaltspunkte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde.Die Zahlen sind der Antwort des Senates als Tabelle zu entnehmen. Hier meine Schriftliche Kleine Anfrage an den Senat sowie die Antwort des Senates.

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