Auslandsaufenthalte von schulpflichtigen Minderjährigen

Der Fall Morsal hat viele Fragen aufgeworfen, insbesondere auch zu den Gepflogenheiten in Hamburgs Schulen. Anscheinend ist es gängige Praxis mancher Familien, ihre Kinder für einen längeren Aufenthalt in das jeweilige Herkunftsland zu Verwandten zu schicken. Die Kinder sollen so die Kultur ihres Herkunftslandes kennen und schätzen lernen - so weit, so gut. Diese Auslandsaufenthalte dauern aber auch mal länger als die Schulferien, manchmal sogar mehrere Monate und länger. Zusammen mit Kollegen aus der Fraktion wollte ich Genaueres in Erfahrung bringen: Beispielsweise, um welche Herkunftsländer es sch handelt, ob die Zahl der betroffenen Kinder sinkt oder steigt, wie lang die Aufenthalte dauerten, ob mehr Mädchen oder mehr Jungen verschickt werden. Leider konnte der Senat in seiner Antwort nicht darauf eingehen - es wurden diesbezüglich schlicht noch nie Daten erhoben. Auch unsere Fragen bezüglich der Schulpflicht der ins Ausland verschickten Kinder und der Auswirkungen der Aufenthalte auf ihre Schullaufbahn konnten nicht beantwortet werden - es sind ebenfalls keine Daten bekannt.
Und was die Einhaltung der Schulpflicht von Minderjährigen betrifft: wenn der Schule kein Grund für das Fehlen bekannt ist, muss Kontakt mit den Erziehungsberechtigten aufgnommen werden. Wenn das nicht klappt, wird nach vier Wochen REBUS eingeschaltet. Wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, soll direkt das Jugendamt eingeschaltet werden. Alle Fragen im Detail und die Antwort und Unwissenheit des Senates können hier nachgelesen werden.

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