Unser Kinderbetreuungsgesetz weiter erfolgreich
28 Millionen Euro mehr für die Kindertagesbetreuung: so saldiert die Haushaltsnachforderung der CDU. Sprich, im laufenden Jahr wird, wie auch in den letzten Jahren, erheblich Geld nachgeschossen. Natürlich nicht etwa aus Mildtätigkeit oder höherer Einsicht: schlicht Rechtsansprüche, die Hamburg erfüllen muss, sind die Grundlage.
Ich sehe in den Nachforderungen zur Kinderbetreuung einen weiteren Beweis für den anhaltenden Erfolg des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes. Dieses Gesetz ist seinerzeit gegen den Willen der CDU Realität geworden und hat sich in den Jahren seines Bestehens bewährt. Umso erstaunlicher ist, dass der Senat seit Jahren die positive Wirkung dieses Gesetzes unterschätzt. Anders sind die fortlaufenden Nachforderungen nicht zu erklären. Ich sehe aber auch Spielraum für eine noch wirkungsvollere Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes, etwa bei der Umsetzung der Bildungspläne oder den Gruppengrößen. Schade ist, dass Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) sich nicht zur Frage “Rechtsanspruch ab zwei Jahren” äußere. Der Senat informiert die Öffentlichkeit über sein Engagement des Senats bei der Kinderbetreuung nicht.
Bei der Frage der Gesamtaufwendungen für die Kindertagesbetreuung hatte Wersich zuvor erst auf Nachfrage eingeräumt, dass in der für 2008 prognostizierten Summe von 410 Millionen Euro auch Bundesmittel enthalten sind. Der Senat lobt sich für das Kinderbetreuungsgesetz, das er nicht wollte und er verschweigt bei den Investitionen den erheblichen Anteil des Bundes. Das ist nicht in Ordnung.
Die Antwort des Senats auf eine Große Anfrage der SPD-Bürgerschaftsfraktion (Drs. 19/600) hat aktuell ergeben: Inklusive vom Senat erstmals genannter Auswirkungen im Finanzausgleich der Länder ergibt sich für den Zeitraum 2008 bis 2013 eine Kostenbeteiligung des Bundes von insgesamt 96,4 Millionen Euro sowie ab 2014 eine jährliche Beteiligung von 20,3 Millionen Euro. Das ist eine klare Täuschung der Öffentlichkeit. Zur Beteiligung des Bundes an den Investitionskosten des Krippenausbaus - der Bund beteiligt sich auch an den Betriebskosten - hieß es in einer Pressemitteilung vom 15. Februar 2008: “Hamburg stockt dieses Budget aus eigenen Mitteln nochmals um 5,3 Millionen Euro auf insgesamt knapp 53 Millionen Euro auf.” Auf die Große Anfrage der SPD-Bürgerschaftsfraktion antwortet der Senat, bei diesem Geld handele es sich um Haushaltsreste beim Titel “Investitionen im Bereich der Kindertagesbetreuung”. Von den genannten 5,3 Millionen Euro müssten zudem 800.000 Euro erst noch mit dem Haushaltsplanentwurf 2009/2010 eingeworben werden.
Überraschend ist, dass Senator Wersich künftig mit mehr frühen Ansätzen und Prävention spätere Hilfen zur Erziehung reduzieren will. In den vergangenen Jahren hatte die CDU mehrfach derartige Anträge der SPD abgelehnt. In diesen war unter anderem ein stärkerer Ausbau der Familienhebammen oder eine angemessene Ausstattung der Eltern-Kind-Zentren gefordert worden. Wir werden bei der Vorlage des Haushaltsplans sehen, ob etwas hinter diesen Ankündigungen steckt. Zum Beispiel bei den Familienhebammen müssen wir endlich für ein flächendeckendes Angebot sorgen - und die CDU sich von ihrer Politik der Modellprojekte lösen. Hier die Presse zu dem Thema:
TAZ
MOPO
WELT
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