Neuer Fall “Marienkäfer” in Hamburg
“[...] Zwar dürfte eine Kindertagesstätte im Wohngebiet, in dem das Grundstück der Antragsteller liegt, seiner Art nach vom Grundsatz her verträglich und damit zulässig sein. Das genehmigte Vorhaben verstößt aber aller Voraussicht nach gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme. [...] Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die von dem Betrieb der Kindertagesstätte zu erwartenden Belastungen des Grundstücks der Antragsteller mit Geräuschimmissionen. [...]”
Nun bin ich selbst Juristin und halte sog. Richterschelte keineswegs für ein “Kavaliersdelikt”. Nach der Lektüre des heutigen Beschlusses des Verwaltungsgerichts Hamburg möchte ich aber mit allem gebotenen Respekt anmerken, dass an den rechtsprechenden RichterInnen offenbar die Hamburger Diskussion und Entwicklung sowohl zum Thema “Kinderlärm” also auch zum Thema “Kita” voll vorbeigegangen ist. Aber sowas von vorbei. Der berühmte “Einzelfall” regelt es dann.
Aber der Reihe nach:
Nach der Geschichte um die Kita “Marienkäfer”, der die Stadt letztlich für viel Geld eine Lärmschutzwand bezahlte, damit die Nachbarn nicht gestört werden, haben wir von der SPD-Fraktion Handlungsbedarf gesehen und eine Gesetzesvorlage erarbeitet, die es zukünftig unmöglichen machen soll, dass man Kinderlärm mit Verkehrs- oder Gewerbelärm gleichsetzen kann. Die CDU wollte eine solche Regelung nicht - und damit setzt das Verwaltungsgericht weiter gleich. Zum Nachteil der Kinder. Nun gibt es den ersten Fall, der sich auf die “Marienkäfer” beruft. Am Montag soll in Othmarschen eine neue Kita eröffnen. An der Reventlowstraße - die ist vierspurig und die Flugzeuge fliegen drüber. Othmarscher Villen in offener Bauweise stehen da, auf großen alten Grunstücken. Das zuständige Bezirksamt hat die Baugenehmigung erteilt, die Fachbehörde die Betriebsgenehmigung. Nur die Nachbarsfamilie findet Kinder doof - und hat sich gegen die Baugenehmigung gewandt.
Eine Lärmschutzmauer wollen sie - drei Meter hoch. Sie würden sich auch auf zwei Meter einlassen, wenn sie dafür “Betonpoller, dreieckige Absperrungen wie man sie vor Botschaften kennt” erhalten. Und wenn kein Klettergerüst im Garten der Kita 1,20 m überschreitet (hat jemand schon mal ein Klettergerüst gesehen, das kleiner als 120 cm ist?!). Und wenn die Kita neue Thermopaneverglasung bei den Nachbarn bezahlt (total lustig! Thermopane ist ein Markenname für die ersten Doppelglasschieben aus den 70ern, unbeschichtet, aus den Kindertagen der Isoverglasung…. - das gibts heute doch gar nicht mehr…) . Und wenn vor 8.00 Uhr ein Kind in die Kita kommt, soll eine Konventionalstrafe in Höhe von 250,00 € gezahlt werden (sowas können doch echt nur Leute aufschreiben, die selbst das Arbeiten nicht nötig haben, oder!?)… Und so weiter.
Tja. Da hat man doch spontan den Eindruck, dass Marienthal und Othmarschen echt dicht beieinander sind.
Heute nun, am Freitag, bevor 40 Eingewöhnungskinder am Montag in die Kita kommen, hat sich das Verwaltungsgericht endlich zu einer Entscheidung bequemt - allein das finde ich schon heftig. Schließlich wußten die Richter um die bevorstehende Betriebsaufnahme. Kann man da nicht vorher mal ein Signal geben?
Im Ergebnis gibt es nun keine gültige Baugenehmigung, und das Bezirksamt ist eigentlich gezwungen, den Betrieb der Kita sofort zu unterbinden, wenn die Nachbarn dies tatsächlich fordern. Peinlich finde ich das, und kinderfeindlich.
Kommentare
6 Kommentare to “Neuer Fall “Marienkäfer” in Hamburg”
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[...] einen “neuen Fall ‘Marienkäfer’” berichtet die SPD-Kitaexpertin Carola Veit (SPD) auf ihrer Homepage: In der Reventlowstraße, deren Bewohner sich zu Othmarschen rechnen dürften, obwohl sie [...]
liebe frau veit,
hinterher reden hilft nicht - ausser ihrem bekanntheitsgrad.
Die versäumnisse sind auf der seite des sterniparks - warum hat der sternoipark diese fragen nicht VOR kauf bzw. baubeginn mit den nachbarn besprochen und eine schriftliche lösung fixiert?
es wäre schön, wenn auch sie als politikerin nicht immer hinterher reden, sondern versuchen alle, zum vorangehenden NACHDENKEN über konsequenzen zu bewegen - gerade ihnen als “juristin” sollte dies geläufig sein.
Ein Nicht-Jurist.
Wenn Sie Juristin sind, dann wissen Sie ja aus erster Hand, um das Debakel, was sich hier in Deutschland abspielt.
Gesetze werden von Richtern nicht mehr beachtet, es ist für niemenden mehr irgendetwas abschätzbar, was sich vor Gericht abspielt: Dr. Schneider - 1.000 faches Verfahrensunrecht alleine in einer Gerichtsbarkeit. Wie mag es da bei den Urteilen aussehen?
Ich bin kein Anhänger der Sternipark Organsiation, die schon ins Gerde kam wegen der Babyklappen, etc.
Jedoch das mit dem Kindergarten haut dem Fass den Boden aus. Machen Sie das Gericht bekannt, die Richter namentlich und das Aktenzeichen und das Datum. Mehr will der Bürger und Souverän Romer von Ihnen nicht, da Sie kaum in der Lage und Willens sind, etwas zu ändern. Ich bin mal gespannt, ob Sie das öffentlich machen. Ihr Romer
PS: insoweit muss ich dem Nicht-Juristen “Recht” geben.
Die Beschlüsse des VG Hamburg (einsehbar unter http://sternipark.de/ Beschluss_Verwaltungsgericht.pdf)) und des OVG Hamburg (einsehbar unter http://www.klemmpartner.de/veroeffentlichungen/oeffentliches_baurecht/804) haben aufsehen erregt.
Auch wenn man es nicht gerne hört: Das OVG hat völlig richtig entschieden !
Der juristische Kern ist:
Im Plangebiet genießt ein Grundstückseigentümer vor gebietsfremden Nutzungen Schutz. Dieser ist unabhängig von konkreten Beeinträchtigungen. und besteht, da sich die Planbetroffenen in einer Art “Schicksals- gemeinschaft” befinden, aufgrund derer sich die Planbetroffenen gegen eine schleichende Umwandlung des Baugebiets wehren dürften. Der juristische Fachterminus hierfür lautet Gebietsgewährleistungsanspruch.
Betrachtet man das gewaltige mediale Echo, so fällt auf, das der Hauptkritik- punkt ein nicht juristischer ist. „Kinderfeindlich“ (und frauenfeindlich) sei die Rechtsprechung, so die Sprecherin von Sterni, Leila Moysich. Über diese Einwände mag man politisch nachdenken; rechtlich sind sie unerheblich. Denn das Bauplanungsrecht will sicherstellen, dass eine städtebauliche Ordnung entwickelt und erhalten wird; es ist daher Teil des Raumplanungsrechts und verfolgt das Ziel, die gesamte Bebauung sowie die sonstige Nutzung des Bodens zu regeln.
Sicherlich wird der dem OVG Münster zugeschrieben Satz „Wer Kinderlärm als lästig empfindet, hat selbst eine falsche Einstellung zu Kindern…” Anhänger finden - rechtlich zutreffend ist er ebensowenig wie die Aussage “Kinderlärm ist Zukunftsmusik” (so Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen)
Zur Lösung des Problems kann nicht auf § 29a des Achten Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch zurückgegriffen werden. Dort heißt es recht blumig:
1 Durch kindliches Spielen erzeugter Lärm im Bereich von Kindertageseinrichtungen oder Schulen ist eine notwendige Ausdrucksform und Begleiterscheinung des kindlichen Spielens, der nicht generell unterdrückt oder auch nur beschränkt werden kann. 2 Kinderlärm ist daher als selbstverständlicher Ausdruck kindlicher Entfaltung hinzunehmen. 3 Erziehung zur Rücksichtnahme auf Nachbarn ist Bestandteil des pädagogischen Auftrages der Kindertageseinrichtungen und der Schule.
Rechtsdogmatisch bleibt es ein Rätsel, was der Gesetzgeber hiermit bezwecken wollte; wahrscheinlich liegt ein klassischer Fall symbolischer Gesetzgebung vor.
Die Lösung hat vielmehr auf Basis einer Analyse des derzeit geltenden Rechts zu erfolgen. Wenn das OVG mit Recht ausführt, dass nach § 3 BauNVO Kindertageseinrichtungen in reinen Wohngebieten nicht uneingeschränkt zulässig sind, trifft dies zu. Hieraus folgt – wie der Senat zutreffend schreibt - dass der Verordnungsgeber des Bundes Kindertageseinrichtungen in reinen Wohngebieten nur unter besonderen Voraussetzungen zulassen will. Der Ansatz zu einer Lösung dürfte daher in der BauNVO zu finden sein, die derzeit eine starre Trennung von Arbeit und Wohnen in reine und allgemeine Wohngebiete sowie sonstige Gebiete vorsieht.
Dr. Marc Lothar Mewes
[...] Kinder betreut werden, die Eltern haben einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Dieser Umgang ist nicht in Ordnung. In ganz Othmarschen gib es zwei freie Plätze bei Tagesmüttern. In [...]
[...] hier mein Beitrag in der Bürgerschafts-Debatte vom 03. September 2008. Das war wenige Tage, nachdem das Verwaltungsgericht erstmals die aufschiebende Wirkung des Nachbarwiderspruchs in der Rev…. Seitdem hat sich im Verhalten des Senats nicht wirklich geändert - die haben weiterhin die [...]