Bei Kindeswohlgefährdung immer das Schlimmste annehmen - klingt ja gut, aber wie sieht es mit der Umsetzung aus?

Nach dem Mord an der sechzehnjährigen Morsal O. hieß es von Seiten der Senatoren Wersich und Goetsch, dass alle derartigen Fälle in Zukunft immer aus der “Worst-Case-Perspektive” analysiert werden sollen. Es soll also das Schlimmste angenommen werden und dementsprechend gehandelt werden. Gelten soll dieses Vorgehen aber nur für zukünftige Verfahren - was ich kritisiere.
Warum wird die “Worst-Case-Perspektive” nicht auch auf bereits laufende Vefahren angewendet? Der schwarzgrüne Senat hat einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion in der Bürgerschaft abgelehnt. Der “Worst Case” gilt offensichtlich nur für Verfahren, die noch nicht angelaufen sind.
Zur Durchführung und zur Organisation dieser “Worst-Case-Szenarios” wollen mein Kollege Thomas Böwer und ich jetzt Genaueres wissen. Im Familien-Ausschuss waren die Antworten wenig ergiebig - mit einer kleinen Anfrage fühlen wir dem Senat auf den Zahn. Hier nun die Antwort des Senats.

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