Meldepflicht für Gewaltvorfälle an Schulen – Daten und Konsequenzen (II)

Der Senat hatte Andreas Dressel, Thomas Böwer und mir auf unsere Anfrage in Drs. 19/2113 mitgeteilt, im Zeitraum April bis Dezember 2008 seien 256 Gewaltvorfälle von den Schulen gemeldet worden, darunter 56 schwere Delikte wie Sexual-, Raub- oder Waffendelikte oder schwerwiegende Körperverletzungen. Daten aus den Vorjahren vermochte der Senat bisher nicht zu nennen (Drs. 19/2224)

Nach Abschluss des Jahreszeitraums fragen wir nun den Senat:

1. Wie haben sich die Zahl der Meldungen der Hamburger Schulen und die Zahl der Strafanzeigen bei der Polizei insgesamt und in den einzelnen Monaten seit April 2008 bis März 2009 im Einzelnen entwickelt? (Bitte wie in Drs. 19/2113 darstellen)
2. Auf wie viele Schulen verteilen sich die unter 1. erfragten Meldungen aus dem Zeitraum April 2008 bis Dezember 2009, auf wie viele Schulen verteilen sich die Meldungen besonders schwerwiegender Vorfälle?
3. Wie viele Vorfälle welcher Kategorie haben die zehn Schulen mit der höchsten Zahl an Meldungen jeweils im Einzelnen angezeigt?
4. Gibt es Schulen und/oder Stadtteile, die besonders auffällig sind, weil besonders viele Vorfälle gemeldet wurden?
5. Bleibt der Senat bei seiner Weigerung, stadtteilspezifische Daten der Gewaltentwicklung an Schulen vorzulegen?
6. Gibt es eine statistische Auswertung welche Konsequenzen die Gewaltvorfall-Meldungen jeweils hatten? Wenn ja, wie sieht diese Erhebung/Auswertung für das erste Jahr der verbindlicheren Meldepflicht aus? Wenn nein, warum nicht?
7. Wie bewerten Senat bzw. zuständige Behörde die Fallzahlentwicklung auf Basis der Ganzjahreszahlen? Welche Annahmen legen die vorhandenen Daten zur Entwicklung von Vorfällen mit Gewalt- oder Rohheitsdelikten im Bereich von Schulen nahe? Welche Aussagen können zu der Entwicklung insgesamt oder in bestimmten Milieus getroffen werden? Wie wird auf überdurchschnittlich hohe Zahlen einzelner Schulen reagiert?
8. Welche Maßnahmen wurden seit der Auskunft des Senats auf unsere Anfrage Drs. 19/2224 ergriffen, um die Meldepflicht an Schulen vollständig durchzusetzen und damit sicherzustellen, dass alle relevanten Fälle auch tatsächlich – auf dem Behördenweg und gegenüber der Polizei – angezeigt werden?

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