Wersich: Freispruch in eigener Sache und Mauscheleien
Irreführend finde ich den sogenannten “Expertenbericht” zum Fall Lara, der sich sich als Wersich-Papier entpuppte. Der im Hause Wersich erstellte Bericht gibt in erster Linie die Sichtweise des verantwortlichen Sozialsenators wieder – ohne dass die Sozialbehörde auch Gegenstand der Kritik wäre. So verschafft sich Wersich auf diese Weise einen Freispruch in eigener Sache.
Der Sozialsenator schiebt die Verantwortung nach unten ab. Am Ende erwischt es das letzte Glied der Kette. Am Ende wird ein Mitarbeiter der Allgemeinen Sozialen Dienste verantwortlich gemacht. Senator Wersich drückt sich um seine Verantwortung. Denn wenn er sie übernehmen würde, müsste er
zurücktreten. Dass die erschreckende Kette von Fehlern und Missachtungen von Regeln, die es in diesem Fall gab, nicht rechtzeitig aufgefallen ist, ist auch auf Versäumnisse der verantwortlichen Sozialbehörde bei Aufsicht, Dokumentation und Rahmenbedingungen zurückzuführen. Das betrifft zum Beispiel die Arbeitsfähigkeit der Allgemeinen Sozialen Dienste.
Zur Verschleierung seiner eigenen Verfehlungen ist Senator Wersich auch einmal wieder jedesl Mittel Recht. Vor drei Wochen haben wir uns in zweieinhalbstündiger Sitzung mit dem Fall beschäftigt. Dabei hatte der Senat stets größtmögliche Transparenz und Aufklärungswillen betont – uns dabei aber nur mit halben Informationen versorgt – immer mit dem Hinweis auf Sozialdatenschutz. Bei der gestrigen Pressekonferenz spielte der nun plötzlich keine Rolle mehr: So wurde bekanntgegeben, dass es auch um einen Platz in einer Mutter-Kind-Einrichtung nach § 19 SGB VIII gegangen sei, den die Mutter auch gewollt, aber letztlich nicht bekommen habe – davon im Ausschuss kein Wort. Auch das Hin- und Herschieben der schwangeren Mutter zwischen der verschiedenen ASD. Auch auf unsere sehr konkreten Fragen im Ausschuss nach dem Hilfeplan bekamen wir mit dem Hinweis auf den Sozialdatenschutz keine Antwort. Nun veröffentlicht die Behörde, offenbar in dem Bestreben, den Fall einem Sozialarbeiter anzuhängen, die Tatsache, dass das Kind Lara in der weiteren Fallbearbeitung so gut wie nicht vorkommt, dass in der Akte weder die Geburt erwähnt wird, noch ein persönlicher Eindruck von dem Kontakt mit der jungen Mutter und dem Baby geschildert. Dass Dinge, die ihm in den Kram passen oder andere belasten – zu dem Zeitpunkt, wenn es ihm gefällt. Damit verletzt er nicht zuletzt seine Informationspflicht gegenüber dem Parlament.
Hier die Berichte aus taz , NDR 90,3 und Abendblatt.
Kommentare
Hinterlassen Sie mir einen Kommentar oder eine Frage.
