Kostenfreiheit bei der Fünfjährigen-Betreuung

KindergartenHeute hat der Senat nun endlich offiziell bekanntgegeben, dass ab August das letzte Kita-Jahr kostenfrei wird. In Wirklichkeit war das natürlich bereits mit dem Haushaltsplan beschlossene Sache – die wir seit Jahren gefordert haben. Insgesamt ein längst überfälliger Schritt – der Senat hat sich zu einer Selbstverständlichkeit durchgerungen. Andere Bundesländer beraten bereits über die Beitragsfreiheit für die Betreuung drei- und vierjähriger Kinder. Das weitere Kassieren für das Mittagessen in der Kita allerdings ist echt unsozial. Da muss sich die GAL fragen lassen, wie sie diese Entscheidung – entgegen ihren Ankündigungen im Wahlkampf – mittragen kann. Aber offenbar sind der GAL die Fleischtöpfe des Senats inzwischen wichtiger als die Suppenschüsseln in den Kitas. Obwohl es einen Rechtsanspruch auf fünfstündige Betreuung inklusive Mittagessen gibt, hält die CDU an der von ihr eingeführten Essens-Gebühr fest. Gebühren im Bereich der sozialgesetzlichen Leistungen zeichnen sich aber üblicherweise dadurch aus, dass sie sozial gestaffelt sind. Hier zahlen jetzt 13 Euro, ganz gleich, egal wie viel die Eltern verdienen. Sozial ist das nicht.
Schade ist, dass die Schulsenatorin in ihrer Pressemitteilung zwar selbst die Notwendigkeit der “frühen Förderung” der Kinder betonte, der Senat hierzu aber keine weiteren Maßnahmen ergreift. So gut und richtig die Kostenfreiheit für die Eltern ist: das allein reicht nicht. Dadurch, dass das letzte Jahr kostenfrei wird, werden schließlich weder mehr Kinder gefördert (98% der fünfjährigen sind in Kita oder Vorschule!), noch die Qualität verbessert. Das ist aber dringend notwendig. Insbesondere in den sozialen Brennpunkten brauchen wir dringend kleinere Gruppen, um die Kinder besser zu fördern. Für die Grundschulen hat der Senat dies verstanden – in den Kitas leider noch nicht. Die SPD-Fraktion hatte zuletzt in den Haushaltsberatungen die Forderung erhoben, in allen Kitas in KESS 1 /2 – Gebieten die Gruppenstärke bei den 3-6-jährigen (Elementarbereich) auf 18 Kinder zu senken – von heute 25.
Hinsichtlich der Tagespflege tut der Senat nun so, als handele es sich bei der Übernahme eines Teils der Kranken- und Pflegeversicherungskosten der Tagesmütter um eine schwarz-grüne Wohltat. Die Wahrheit: Seit dem ersten Januar 2009 ist die Stadt gesetzlich verpflichtet, die Hälfte der Kranken- und Pflegeversicherung zu übernehmen. Der Senat hat mehr als ein Jahr gebraucht, diese seit langem beschlossene bundesgesetzliche Änderung, die sich aus Steueränderungen ergibt, umzusetzen. Das ist Schlamperei auf Kosten der HamburgerTagesmütter. Die seit langem angekündigte bessere Bezahlung und Qualifizierung der Tagesmütter bleibt Senator Wersich dagegen schuldig.

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