Wersich macht Wahlkampf mit Kinderschutz

kinder1Reichlich unsachlich kommt er daher, der Sozialsenator – will offenbar auf Krampf einen Parteienstreit um den Entwurf für das Kinderschutzgesetz des Bundes vom Zaun brechen. Ich glaube ja, er will eher von eigenen Versäumnissen in dem Bereich ablenken. Wersich hat kritisiert, dass die SPD-Bundestagsfraktion den Gesetzentwurf des Bundes in seiner derzeitigen Form nicht weiter verfolgen will. Zu Recht!
Die Kritik der Fachwelt an dem vom Familienministerium vorgelegten Gesetzentwurf zum Kinderschutz war
eindeutig. Gerade in einem so sensiblen Bereich wie dem Kinderschutz bedarf es gut durchdachter und ausgewogener Regelungen. Neue gesetzliche Vorgaben muessen gerade bei denen, die sie umsetzen sollen, Akzeptanz finden. Eine ueberwaeltigende Mehrheit von Expertinnen und Experten hatte kritisiert,
dass der vorliegende Entwurf den fachlichen Herausforderungen eines effektiven Kinderschutzes nicht gerecht werde. Zahlreiche Sachverstaendige warnten sogar vor problematischen Folgen fuer Kinder und Jugendliche. Statt praeventiver Ansaetze, die den Zugang zu Familien mit Problemen verbessern, enthalte der Gesetzentwurf fuer die Praxis untaugliche Regelungen. Das muss man ernst nehmen, und garade weil der Kinderschutz für die SPD eine sehr hohe Prioritaet hat, gehört das Gesetz zurück auf Start.
Antworten auf die Expertenkritik am Entwurf des Kinderschutzgesetzes bleibt Wersich nun schuldig. Inhaltliche Positionen bezieht er nicht. Und die Frage, warum es keine Hamburger Anträge zur Stellungnahme des Bundesrates gegeben hat, steht im Raum. Es ist offensichtlich, dass Wersich mit seiner Kritik von eigenen Versäumnissen ablenken will: Sei es, dass Hamburg Schlusslicht ist bei landesgesetzlichen Regelungen für U-Untersuchungen – seien es die Probleme bei den Allgemeinen Sozialen Diensten.
Peinlich für den Senator war schon die Senatsantwort auf meine Kleine Anfrage nach Hamburgs Beitrag zum Kinderschutzgesetz im Rahmen der Bundesrats-Stellungnahme: Auf die Frage, welche Inhalte auf Antrag Hamburgs in die Stellungnahme eingegangen seien, antwortete der Senat: “Eigene Anträge
wurden nicht gestellt.”
Nachdem der Bundesrat in seiner Sitzung am 06.03.2009 eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes (Kinderschutzgesetz) beschlossen hatte, hatte ich mich in einer Kleinen Anfrage beim Senat nach dem Abstimmungsverhalten Hamburgs erkundigt. Frage und Antwort können hier heruntergeladen werden.

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