Die Bürgerschaft ist der offizielle Hauptarbeitsplatz für uns Abgeordnete: Hier wird diskutiert und geredet, hier fliegen manchmal auch die Fetzen. Wenn Sie selbst zuhören wollen, besorgt Ihnen mein Büro die Karten. Die wichtigen Beratungen finden allerdings in den Fachausschüssen statt - fast immer tagen diese ebenfalls öffentlich.
Hamburgs Landesparlament ist die Bürgerschaft. Sie tagt im Rathaus, als ganzes Parlament normalerweise dreimal im Monat. Meine Partei, die SPD, stellt zurzeit leider nur 41 der 121 Abgeordneten. Das muss, das wird sicher wieder besser werden! Neben unserer SPD-Fraktion gibt es die GAL mit 17 und die CDU mit 63 Abgeordneten.
Die eigentliche Arbeit des Parlaments findet aber nicht im Plenum statt – hier werden meistens nur Meinungen ausgetauscht und Standpunkte wiederholt, über die vorher schon ausführlich in den verschiedenen Ausschüssen beraten worden ist. Das ist oft interessanter, und fast alle Ausschusssitzungen sind öffentlich. Wenn Sie sich selbst ein Bild machen wollen: Klicken Sie hier für die Termine und Tagesordnungen.
Im Ausschuss werden Anfragen, Anträge und Gesetzesvorlagen beraten. Dazu laden wir uns oft Senats- oder Behördenvertreter ein, manchmal auch externe Fachleute. In einigen Fällen veranstalten Ausschüsse sogenannte „Anhörungen“ – da kommen dann fast ausschließlich Externe zu Wort.
In der Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürderschaft finden Sie alle “Drucksachen” (das sind Anträge, Anfragen, Protokolle etc.), die seit Oktober 1997 veröffentlicht wurden.
“Meine” Ausschüsse, also die, in denen ich arbeite, sind
- Familie, Kinder und Jugend
- Stadtentwicklung
- Verfassung
die beiden vorübergehend eingerichteten Sonderausschüsse
- Vernachlässigte Kinder (beendet)
- Verwaltungsreform
und der parlamentarische Untersuchungsausschuss
- Informationsweitergabe (Protokollaffaire).
Die „Großen Anfragen“, die wir in den Ausschüssen beraten, werden von den Fraktionen gestellt.
Innerhalb der Fraktion teilen sich die Abgeordneten auf verschiedene Fachgebiete auf. Diejenigen, die gemeinsam ein Fachgebiet betreuen, formulieren in ihrem Arbeitskreis die Anfrage, die dann der gesamten Fraktion vorgelegt wird. Ist die Mehrheit einverstanden, bringt die Fraktion die Anfrage auf den Weg. Der Senat beantwortet diese Großen Anfragen schriftlich. Dann kommen sie auf die Tagesordnung der Bürgerschaft und werden in der Regel in den zuständigen Fachausschuss zur eingehenden Beratung überwiesen.
Neben diesen „Großen“ gibt es auch noch die „Kleinen Anfragen“. Sie werden von einzelnen Abgeordneten an den Senat gerichtet, aber nach der Beantwortung nicht weiter im Parlament behandelt.
Anträge, ebenfalls regelmäßiges Beratungsthema in den Ausschüssen, werden entweder vom Senat, von einzelnen Fraktionen oder – selten – von mehreren oder gar allen Fraktionen gemeinsam gestellt. Manchmal führt die Ausschussberatung zu Veränderungen der Vorlagen – angesichts der derzeitigen absoluten CDU-Mehrheit nicht wirklich oft, aber immer wieder gelingt es doch, einzelne Verbesserungen zu erreichen.
Noch einmal kurz zusammengefasst: Plenarsitzungen, Ausschussberatungen, Fraktionssitzungen und Arbeitskreise sind die wesentlichen Arbeitsebenen der Abgeordneten im Rathaus.
Der zweite Arbeitsbereich ist der Wahlkreis, wobei der Begriff bisher nicht wirklich zutrifft, denn bisher werden wir nicht in Wahlkreisen gewählt. Jeder von uns hat aber natürlich seine „politische Herkunft“ auch heute schon in bestimmten Stadtbereichen, in denen dann die Abgeordnetenbüros liegen, Sprechstunden stattfinden, mit örtlichen Gruppen und Einrichtungen zusammengearbeitet wird. Bei mir liegt der „regionale Schwerpunkt“ im Ortsamtsbereich Veddel-Rothenburgsort. Auch die heute noch gar nicht oder kaum bewohnten Gebiete des Kleinen Grasbrook und der Hafencity gehören dazu.
Künftig – das haben Hamburgs Bürgerinnen und Bürger per Volksentscheid bestimmt – werden die regionalen Bezüge eine viel stärkere Bedeutung bekommen als heute. Für die nächste Bürgerschaftswahl ist Hamburg in 17 Wahlkreise mit je etwa 100.000 Menschen aufgeteilt. In jedem dieser Wahlkreise wählen die Menschen dann drei bis fünf Kandidaten direkt – wenn sie wollen, auch Menschen aus unterschiedlichen Parteien. Immerhin 71 der 121 Parlamentssitze sollen auf diese Weise vergeben werden.
„Mein“ Wahlkreis umfasst dann alle Stadtteile westlich von Horn, soweit sie zu Hamburg-Mitte gehören, reicht also von Hamm bis Finkenwerder. Wie man dort dann überall gleichmäßig präsent sein soll, müssen wir erst noch ausprobieren.
Mehr zum neuen Wahlrecht findet sich auf www.hamburg.de, bei der Suchfunktion das Stichwort „Wahlrecht“ eingeben. Eine genaue Beschreibung zum neuen Hamburger Wahlrecht finden Sie auch unter www.faires-wahlrecht.de. Es gibt außerdem eine Broschüre bei der Landeszentrale für politische Bildung, in der alles genau erklärt wird.
Etwas mehr als 1,21 Millionen Wahlberechtigte können uns 121 Bürgerschaftsabgeordnete wählen – rechnerisch vertritt eine/r von uns also 10.000 wahlberechtigte Hamburgerinnen und Hamburger. Rechnet man die über 500.000 Bürger hinzu, die nicht wählen dürfen, weil sie entweder zu jung sind oder keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, dann vertreten wir sogar jeweils 14.000 Bürger unserer Stadt.
Das ist eine sehr große Verantwortung! Um ihr gerecht werden zu können, bin ich, sind alle Abgeordneten auf „feedback“ angewiesen. Jede und jeder ist berechtigt, eingeladen und aufgefordert, seine Anliegen und seine Meinung kund zu tun. Natürlich lesen wir Zeitungen – aber steht da wirklich immer, was die Menschen denken und wollen?
Bitte suchen Sie den Kontakt. Wie Sie mich und meine Mitarbeiter erreichen, wann Sprechstunden stattfinden, wie Sie zum Beispiel eine Bürgerschaftssitzung besuchen können: Das alles finden Sie auf dieser Web-Seite unter „Kontakt“.