Was will Wersich mit den Chipkarten?
Veröffentlicht am 27. August 2010 | Hinterlasse einen Kommentar
Bei der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils und der Verbesserung der Bildungsteilhabe von Kindern verzettelt sich die Bundesregierung zunehmend: Kein Wort der Bundessozialministerin dazu, wie sie die Regelsätze transparent und bedarfsgerecht ausgestaltet.
Und nun will Hamburgs Sozialsenator Wersich auch noch munter mitmischen, und drängelt sich für ein Modellprojekt nach vorn. Besser wäre, er würde erstmal seine Hausaufgaben vor Ort machen! Verbesserte Bedingungen für Kitas in belasteten Stadtteilen zum Beispiel („Kita-KESS“) würde wirklich helfen, wenn man über Bildungs-Chancengleichheit reden will. Da verweigert er sich. Völlig unglaubwürdig ist das Ganze auch, weil ja CDU und GAL gerade den Gürtel für geringe Einkommen noch einmal enger geschnallt haben. Die Erhöhung des Essensgeldes, die für alle gilt, beträgt bis zu 29 € im Monat. Das wären ja schon mal locker drei Stunden Nachhilfe im Monat, die die Eltern nun nicht mehr finanzieren können.
Auch der jüngste Streit zwischen den beiden Ministerinnen von der Leyen und Schröder zeigt deutlich: Der Chipkarten-Vorschlag ist bislang wenig durchdacht, viele Probleme sind noch ungelöst, z. B. auch,wie vor Ort die notwendige Infrastruktur bereit gestellt und für Kinder zugänglich gemacht werden kann.
Deshalb gibt es auch nicht die von der CDU beschworene weitgehende Einigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen auf ein Sachleistungssystem in Form von Chipkarten. Die SPD-geführten Sozialministerien haben dem ausdrücklich widersprochen. Sie haben deutlich gemacht, dass für die SPD vorrangig die Frage geklärt werden muss, welche kindesspezifischen Bedarfe in Regelleistungen/Regelsätzen abgedeckt werden. Darüber hinaus gehende Bildungs- und Teilhabeleistungen wollen wir primär durch einen Ausbau der Infrastruktur, wie Kindertagesstätten und Schulen in Ganztagsform, gewährleisten. Solche Dienstleistungsangebote sind nicht gleich zu setzen mit Sachleistungen.
Das „Schulstarterpaket“ – in der Vergangenheit als Geldleistung ausbezahlt – hat im übrigen ja auch gut funktioniert. Das ausdrückliche Ziel des SGB II, die Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten zu stärken, wird damit unterstützt.
Sprechstunde am Samstag, den 21. August von 10 bis 12 Uhr
Veröffentlicht am 18. August 2010 | Hinterlasse einen Kommentar
Am Samstag, den 21. August bin ich von 10 bis 12 Uhr in meinem Abgeordnetenbüro Vierländer Damm 4 zu sprechen. Ich lade alle interessierten Menschen mit Fragen und Anliegen zu meiner Bürgersprechstunde ein. Für weitere Informationen ist das Büro jede Woche Montag von 16 bis 18 Uhr, Mittwoch von 9 bis 14 Uhr und jeden Samstag von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Unter der Telefonnummer 040 788 98 498 bin ich oder einer meiner Mitarbeiter in dieser Zeit zu erreichen.
Senator Frigge lügt im Abendblatt
Veröffentlicht am 14. Juni 2010 | Hinterlasse einen Kommentar
Nun stellt auch noch Finanzsenator Frigge falsche Behauptungen auf, um die Kitagebührenerhöhung schönzureden. Das ist unanständig und unwürdig! Außerdem ist es eine Beleidigung für Hamburgs Familien, wenn der Senat ständig erklärt, diese lebten über ihre Verhältnisse.
Frigge hatte am Sonnabend in einem Interview im Hamburger Abendblatt behauptet, dass die Kitagebührenerhöhung „im Wesentlichen eine Anpassung der Gebühren“ sei, „die über Jahre nicht erhöht wurden, obwohl die Qualität der Kinderbetreuung beständig verbessert wurde und Hamburg damit unter den westdeutschen Ländern klar an der Spitze liegt“.
Beides ist falsch und zeugt von grober Unkenntnis oder dem Versuch, die Hamburger Eltern erneut hinters Licht zu führen. Der Senat hat die Standards in Hamburgs Kitas 2005 um 11% abgesenkt und damit für schlechtere Personalschlüssel und größere Gruppen gesorgt. Bei dieser Verschlechterung der Qualität ist es geblieben und der Senat hat seither nichts dafür getan, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Tatsache ist: die gleiche Kita kostet künftig einfach mehr.
Die falsche Behauptung des Senators, Hamburg liege in Sachen Kita-Qualität „klar“ an der westdeutschen Spitze, ist schlicht eine Frechheit. Hamburg befindet sich nach allen Vergleichsstudien in Punkto Fachkraft-Ausstattung gerade so im Mittelfeld, im Krippenbereich sogar im unteren Drittel. Senator Frigge soll aufhören, falsche Tatsachen zu verbreiten!
Hamburg liegt nur in einem Punkt an der bundesdeutschen Spitze: nämlich was die Höhe der Gebühren angeht.
Ein Kostenvergleich der IW Consult GmbH unter Deutschlands 100 größten Städten hatte erneut Hamburg als eine der teuersten Städte bei der Kinderbetreuung ausgemacht, wobei die aktuelle Gebührenerhöhung für Betreuung sowie für das Essensgeld noch gar nicht berücksichtigt waren.
Unerträglich ist auch, dass der Senator im Zusammenhang mit den Kita-Kosten behauptet, „dass die Menschen verstehen, dass wir als Stadt über unsere Verhältnisse leben“.
Offenbar meint er damit Hamburgs Eltern und findet, Kinder seien im Wesentlichen ein Privatvergnügen. Dabei hat der Senat auch auf Nachfrage (im Ausschuss) nicht darstellen können, aufgrund welcher Einschätzung über die finanzielle Situation von Hamburger Familien er zu den aktuellen Gebührensätzen gekommen wäre.
In Wirklichkeit sehen die Zahlen zum Beispiel so aus:
Bereits eine vierköpfige Familie mit einem Nettoeinkommen von 3.430,- Euro und einem Acht-Stunden-Elementarplatz trägt fast 70% der anfallenden Kosten selbst.
• Eine alleinerziehende Mutter mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.840,- Euro und einem Kita- und einem Hortkind muss künftig fast 10% ihres Monatsnettos nur für Kinderbetreuung aufwenden (182,- Euro).
• Eine vierköpfige Familie mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.965,- Euro und einem Kita- und einem Hortkind hat künftig 16% ihres Monatsnettos nur für die Kita zu zahlen.
Klar ist eins: Dem Senat sind komplett die Koordinaten verrutscht. Senator Frigge, Senator Wersich und Bürgermeister von Beust haben keine Ahnung, wie die Lebenswirklichkeit von Familien in Hamburg aussieht!
Volkspetition: Chance zur Korrektur schwarz-grüner Kita-Politik
Veröffentlicht am 10. Juni 2010 | 3 Kommentare
Irgendwann in den letzten Wochen bin ich im Abendblatt mal zitiert worden, dass ich mit 50.000 Unterschriften gegen die Kita-Gebührenerhöhung rechne. Das sei wohl ein bisschen arg großspurig, meinten Einige. Nun sind es mehr als 42.000 geworden – da lag ich doch gar nicht so falsch. Ein toller Erfolg der Volkspetition gegen die Erhöhung der Kita-Gebühren! Mit 42.500 gesammelten Unterschriften haben die Verantwortlichen dem Senat und den Senatsfraktionen die Chance verschafft, ihre Entscheidung zu korrigieren. Die Gebührenerhöhung des Senats ist einseitig gegen die Hamburger Eltern gerichtet. Schwarz-Grün muß diese Entscheidung zurückzunehmen. Die Volkspetition wird jetzt – nachdem die Unterschriftenlisten auf Gültigkeit überprüft sind und die Bürgerschaft das Zustandekommen der Volkspetition festgestellt hat, noch einmal im zuständigen Fachausschuss beraten. Dort kommt dann auch ein Vertreter oder eine Vertreterin der Petenten zu Wort.
Die von Schwarz-Grün beschlossenen Gebührenerhöhungen betragen bis zu über 100 Euro monatlich. Betroffen ist jedes Hamburger Kita-Kind – und deutliche Gebührenerhöhungen treffen nicht nur die besser verdienenden Eltern, wie Schwarz-Grün der Stadt weiß machen will. In den Horten haben viele Eltern ihre Kinder bereits abgemeldet. Hier wird jede Menge Vertrauen verspielt.
Das Ergebnis der Unterschriftensammlung stellt ein beeindruckendes Meinungsbild dar! Jahrelang hat der
Senat den Eltern vorgegaukelt, er nehme frühkindliche Bildung ernst. Jahrelang hat er erklärt, er sei dabei, die Kitabetreuung schrittweise auszubauen, den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz zu verbessern, die Qualität zu erhöhen und die Betreuung nach und nach kostenfrei zu stellen. Jetzt erleben die Eltern das genaue Gegenteil. Der Senat hat die Eltern getäuscht.
Die angespannte Haushaltslage ist natürlich nicht zu leugnen. Aber jetzt sollen Hamburgs Eltern für die Fehler des Senats den Kopf hinhalten. Das ist inakzeptabel. Nicht zuletzt die völlig aus dem Ruder gelaufenen großen Bau- und Infrastrukturprojekte zeigen, dass es in Hamburg Sparpotenziale gibt, die nicht zu Lasten von Familien gehen. Verantwortliche Politik setzt Prioritäten – notfalls müssen spektakuläre Großprojekte eben warten.
Gute Gründe, Widerspruch gegen Kita-Bescheide einzulegen!
Veröffentlicht am 28. Mai 2010 | 2 Kommentare
Endlich legen auch öffentlich Eltern Widerspruch gegen die neuen Kita-Bescheide ein. Hier nochmal (natürlich ohne Gewähr usw.) die wichtigsten Punkte zu Widersprüchen:
1. Wenn die (Monats-!)frist drängt: Widerspruch kann auch (fristwahrend) erstmal ohne Begründung eingelegt werden.
2. Widersprüche haben aufschiebende Wirkung! Denn die Elternbeiträge sind gerade KEINE Gebühren oder Abgaben, sondern lediglich die Reduzierung des Erstattungsanspruchs, den Eltern an die Stadt haben. Damit ist dies kein Fall von §80 II VwGO und die aufschiebende Wirkung tritt ein – erstmal gilt also der alte Beitrag, bis zur Entscheidung!
3. Die neuen Bescheide greifen nachträglich in die bestehenden und gültigen (Dauer-Verwaltungsakte) ein. Das ist nur in ganz engen Grenzen möglich, und die von der Behörde herangezogene (einzige) Rechtsgrundlage des § 48 SGB X ist nicht tauglich. Denn das SGB X ist für das KibeG nicht einschlägig. Denn die Länder sind (nach SGB VIII) zuständig, und entsprechend ist unsere Kita-Finanzierung nicht im SGB geregelt sein, sondern Grundlage ist das Hamburger KibeG (das insoweit keine eigenständige Verfahrensvorschrift enthält)!
4. Selbst wenn § 48 SGB X einschlägig wäre, wäre die vom Senat erlassene neue Familieneigenanteilsverordnung keine “wesentliche Änderung der Verhältnisse” im Sinne der Vorschrift, die den Eingriff in gültige Bescheide erlauben würde (also für Altfälle wirken). Das ist nämlich in der Änderungsverordnung vom Senat gar nicht vorgesehen.
5. Schließlich kann man noch anführen, dass (gegen den Vertrauensschutz) der Senat in die (privaten) Verträge der Eltern mit den Kitas eingreift.
HdJ RBO endlich neu bauen – gemeinsame PM mit Johannes Kahrs
Veröffentlicht am 24. Mai 2010 | Hinterlasse einen Kommentar
Gemeinsam mit unserem Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs fordere ich den zügigen Neubau des Hauses der Jugend Rothenburgsort. Nachdem das Bezirksamt Hamburg-Mitte am vergangenen Donnerstag mitgeteilt hatte, dass das Haus der Jugend Rothenburgsort ab sofort und bis auf Weiteres auf Grund baulicher Mängel geschlossen werden musste, fordern die Rothenburgsorter Bürgerschaftsabgeordnete Carola Veit und der Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs, der auch Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses Hamburg-Mitte ist, den unverzüglichen Abriss und Neubau der Einrichtung. „Der Stellenwert präventiver Jugendarbeit ist – auch vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse – so hoch wie nie. Hier kann und darf es keine weiteren Einschnitte geben!“, so die beiden Abgeordneten.
Zurzeit suchen die Mitarbeiter vor Ort suchen nach Alternativen für ein Notprogramm, damit die Kinder und Jugendlichen weiterhin die Angebote des Hauses der Jugend nutzen können. „Das kann aber allenfalls den Sommer über funktionieren“, so Johannes Kahrs. „Spätestens zum Winter muss das neue Haus der Jugend stehen“. Das HdJ Rothenburgsort stehe seit Jahren auf Platz 1 der bezirklichen Prioritätenliste, so Kahrs: Mehrfach sei in Bezirksversammlung und Jugendhilfeausschuss der Neubau gefordert worden. Nach Angaben des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses stehen im Bezirk immerhin rund 700.000 € Investitionsmittel zur Verfügung – allerdings über mehrere Jahre verteilt. An die Adresse von Sozialsenator Wersich gehe des halb die Forderung „schnell zu helfen, damit die insgesamt notwendigen Mittel für einen Neubau zügig bereitstehen“. »» weiterlesen » HdJ RBO endlich neu bauen – gemeinsame PM mit Johannes Kahrs
Jetzt mitmachen – Rothenburgsort wird bunter mit Deiner Idee!
Veröffentlicht am 17. Mai 2010 | Hinterlasse einen Kommentar
Die Jusos der Veddel und Rothenburgsort haben – mit mir als Schirmherrin – einen Kreativwettbewerb gestartet. Es geht um Deine Idee für die Gestaltung von Rothenburgsort. Fehlt vielleicht ein Spielplatz oder sind die Spielgeräte abgenutzt? Brauchen die Rothenburgsorter noch einen Billardtisch? Oder habt Ihr eine Idee für ein Musikprojekt mit einem Song für Rothenburgsort? Was ist mit einer Openair-Disco auf Entenwerder? Es gibt viele Möglichkeiten, und Du hast bestimmt auch eine Idee um Rothenburgsort einfach netter zu machen.
Mitmachen kann jeder, der Ideen hat und diese darstellen kann: Gebastelt, gemalt, gefilmt, gesungen, geschrieben… Deiner Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Deinen Vorschlag kannst Du bis zum 19. Juni in meinem SPD-Büro, Vierländer Damm 4 vorbeibringen oder an die jusos-veddel-rothenburgsort@web.de mailen. Eine unabhängige Jury, in der unter anderem der Filialleiter unserer HASPA und der MOPO-Redakteur Olaf Wunder mitmacht, wird über die Entwürfe entscheiden. Prämiert werden sollen die originellsten Ideen – aber natürlich spielt auch die Umsetzbarkeit eine Rolle. Die besten Ideen werden am 22. Juni in meinem Abgeordnetenbüro aus- und vorgestellt. Zu gewinnen gibt es natürlich auch etwas: Der 1. Preis ist eine Nintendo Wii, weitere Preise winken.
Senator Wersich sagt die Unwahrheit: Hortbetreuung behinderter Kinder – Rechtsanspruch wird reduziert
Veröffentlicht am 12. Mai 2010 | Hinterlasse einen Kommentar
Bei der Kita-Gebührenerhöhung und der geplanten Reduzierung der Rechtsansprüche wird weiter mit Unwahrheiten gearbeitet. Anders als behauptet soll die Hortbetreuung auch für behinderte Kinder von bisher bis 14 Jahre auf bis zum Abschluss der sechsten Klasse – also etwa bis zum 12. Lebensjahr – begrenzt werden. Der bisherige Rechtsanspruch des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes soll durch eine “Kann-Regelung” ersetzt werden. CDU- und GAL-Fraktion wollen der Änderung zustimmen.
Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) hat bisher stets mitgeteilt, die Betreuung behinderter Kinder bis 14 Jahren werde “nicht eingeschränkt”. Der Vorsitzende der GAL-Fraktion, Jens Kerstan, hatte erklärt, er begrüße “dass Senator Wersich den Rechtsanspruch auf Betreuung für behinderte Kinder weiterhin bis zum vollendeten 14. Lebensjahr beibehält.” Auch der Fachsprecher für Familienpolitik der CDU-Fraktion, Stefan Müller teilte mit: “Wichtig und gut ist zudem die Beibehaltung des Betreuungsanspruches bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (..)”. Diese Behauptungen sind unwahr: Der Rechtsanspruch für die behinderten Kinder bis 14 Jahre soll reduziert werden. Eine ‘Kann-Regelung’ reicht hier nicht aus. Diese Falsch-Informationen müssen aufhören. CDU und GAL müssen diese Pläne aufgeben.
Zuvor hatte bereits Frau Blömeke fälschlicherweise erklärt, Kinder zwischen 12 und 14 Jahren seien nur “sehr sehr selten im Hort anzufinden”. Jetzt wurde in der vorgelegten Senatsmitteilung (Drs. 19/5091) eingeräumt, dass im Jahr 2010 voraussichtlich rund 600 Betreuungsverhältnisse in Kindertageseinrichtungen und -tagespflege betroffen sind. Frau Staatsrätin Kempfert hat uns daraufhin in der letzten Ausschusssitzung mitgeteilt, diese Kinder hätten aber eigentlich gar keine Lust, in den Hort zu gehen, und deshalb könne man das Angebot auch streichen. Soviel zur fachlichen Begründung der Maßnahme… »» weiterlesen » Senator Wersich sagt die Unwahrheit: Hortbetreuung behinderter Kinder – Rechtsanspruch wird reduziert
Der andere Weg: Beitragsfreiheit ab 2 in Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht am 4. Mai 2010 | Hinterlasse einen Kommentar
Doris Ahnen zu Gast bei der SPD Hamburg: die rheinland-pfälzische Ministerin, die in ihrem Bundesland neben dem Bildungsbereich auch für die Kindergärten zuständig ist, hat sich gestern auf Einladung von Olaf Scholz mit Experten aus dem Kita-Bereich und mir getroffen. Bei dem Meinungsaustausch mit Vertreterinnen und Vertretern von Kita-Trägern und Elternvertretern, standen Fragen der Betreuungsqualität und der Finanzierung der Kinderbetreuung im Vordergrund. In Rheinland-Pfalz wird der Kindergartenbesuch ab dem zweiten Lebensjahr komplett beitragsfrei gestellt. Das Land nimmt eine echte Vorreiterrolle ein. “Beitragsfreiheit ist die logische Konsequenz der Aufwertung des Bildungs- und Erziehungsgedankens in unseren Kindertagesstätten”, erklärte Ahnen mit Blick auf die Forderung, dass Kitas wie Bildungseinrichtungen behandelt werden sollten. Sie erläuterte den Weg, den Rheinland-Pfalz gegangen ist: Beitragsfreiheit ist nur ein Teil eines Pakets, mit dem zuvor bereits eine Qualitätsoffensive in den Kitas gestartet worden war. So weist Rheinland-Pfalz beispielsweise eine erheblich günstigere Erzieher-Kind-Relation auf, als Hamburg – und damit deutlich bessere Bedingungen für frühe Forderung. Der Schritt zur Gebührenfreiheit war dann nur konsequent.
Rheinland-Pfalz ist das einzige westdeutsche Bundesland, in dem bereits 2010 die Zweijährigen einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben. “Beitragsfreiheit kann natürlich nur schrittweise eingeführt werden”, so die Ministerin weiter, “aber es geht.” Olaf Scholz findet: “Beitragsfreiheit ist einer der unmittelbarsten Wege um Familien in einer Lebensphase zu entlasten, in der sie es besonders gut gebrauchen können”. Stimmt. Und deshalb müssen jetzt als erstes mal diese unsäglichen Gebührenerhöhungen weg. Deshalb hat die SPD-Fraktion zur morgigen aktuellen Stunde in der Bürgerschaft das Thema: “Senat ohne Bodenhaftung: Familienfeindliche Kita-Gebührenerhöhung muss zurückgenommen werden!” angemeldet. Zur live-Übertragung (15 Uhr) geht es hier.
CDU gegen Erhöhung der Kita-Gebühren! (eigentlich)
Veröffentlicht am 28. April 2010 | Hinterlasse einen Kommentar
Das ist ja mal echt schräg: Mein Kollege Schriftführer im Familienausschuss, der CDU-Fachsprecher Stephan Müller, sagt im WELT-Interview, die Erhöhung der Kita-Gebühren sei keineswegs CDU-Politik. Äh – ne, is klar. Wer regiert denn hier?? Außerdem meint er, die komplette Gebührenfreiheit koste so 50-70 Mio. € im Jahr. Das passt ja nicht zur Aussage seines Senators, wonach die Eltern 20% der Kosten tragen. Die betragen in diesem Jahr 450 Mio. € – 20% wären bummelig 90 Mio €. Also, rechnen können sie auch nicht, aber das haben wir uns ja schon gedacht, als wir die Drucksache gelesen und erstmals die neuen Beitragstabellen betrachtet hatten. Weil, wenn beispielsweise so eine 3-köpfige Familie netto 3.625 € auf Tasche hat, also so richtig “besserverdienend”, dann zahlen die von ihrem H-7-Platz künftig 77% (siebenundsiebzigprozent) der Kosten selbst. Von wegen, 80% die Stadt! Aber das waren ja auch nur Durchschnittswerte…



