Aus einer Antwort meiner Kleinen Anfrage aus dem September geht hervor, dass Eltern in Hamburg in manchen Bezirken bis zu 12 Wochen warten müssen, bis ihre Kita-Gutscheine bewilligt werden. Bis zum heutigen Tag scheinen die Wartezeiten sich für die Eltern nicht verbessert zu haben. Nachdem im Frühjahr diesen Jahres vom Senat zunächst das Essensgeld von Kita- und Schulkindern erhöht wurde, folgte wenig später die Erhöhung der Kita-Gebühren um bis zu 100 Euro pro Kind und Monat. Der Medienberichterstattung zufolge, haben sich die Wartezeiten für die betroffenen Eltern nicht verbessert, obwohl die Probleme dem Senat schon vorher bekannt waren. In meiner neuen Kleinen Anfrage wollte ich vom Senat wissen, wie lange Eltern aktuell auf ihren Kita-Gutschein warten und welches Personal zur Bearbeitung dieser Gutscheine in den Bezirken zur Verfügung steht.
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Aus einer Antwort zu meiner Kleinen Anfrage aus dem September geht hervor, dass Eltern in Hamburg in manchen Bezirken bis zu 12 Wochen warten müssen, bis ihre Kita-Gutscheine bewilligt werden. Bis zum heutigen Tag scheinen die Wartezeiten sich für die Eltern nicht verändert zu haben. Nachdem im Frühjahr diesen Jahres vom Senat zunächst das Essensgeld von Kita- und Schulkindern erhöht wurde, folgte wenig später die Erhöhung der Kita-Gebühren um bis zu 100 Euro. Der Medienberichterstattung zufolge, haben sich die Wartezeiten für die betroffenen Eltern nicht verbessert, obwohl die Probleme dem Senat schon vorher bekannt waren. In meiner neuen Kleinen Anfrage möchte ich vom Senat wissen, wie lange Eltern auf ihren Kita-Gutschein warten und welches Personal zur Bearbeitung dieser Gutscheine in den Bezirken zur Verfügung steht.
Der Landeselternausschuss (LEA) hat gestern dem neuen Ersten Bürgermeister Ahlhaus zu seiner Wahl gratuliert. “Gleichzeitig rufen Hamburgs Eltern nach einer familienfreundlicheren Politik”, heißt es. “Ihre Kinder sind die Zukunft, die Basis unserer Gesellschaft. Und Hamburgs Kita-Eltern waren die ersten, die zum Ausgleich der Haushaltsdefizite direkt zur Kasse gebeten wurden, sonst keiner”. So ist es! Allerdings hat der Senat selbst überhaupt keinen Überblick, wieviel Geld er nun eigentlich von welchen Eltern einnehmen will. Die vom Senat und schwarzgrün genannten Zahlen jedenfalls, dass nur 3-5% der Eltern von den neuen Höchstsätzen betroffen wären, waren offenbar völlig aus der Luft gegriffen. Auf meine Kleine Anfrage Auswirkungen der Kita-Gebührenerhöhungen – nur „wenige betroffen“? konnte mir der Senat überhaupt keine Auskünfte geben (die erfragten Daten waren nicht zu ermitteln). Seit drei Tagen gelten nun die neuen Elternbeiträge – deshalb stellt meine Fraktion jetzt eine Große Anfrage, um Licht ins Dunkel zu bringen.
Endlich legen auch öffentlich Eltern Widerspruch gegen die neuen Kita-Bescheide ein. Hier nochmal (natürlich ohne Gewähr usw.) die wichtigsten Punkte zu Widersprüchen:
1. Wenn die (Monats-!)frist drängt: Widerspruch kann auch (fristwahrend) erstmal ohne Begründung eingelegt werden.
2. Widersprüche haben aufschiebende Wirkung! Denn die Elternbeiträge sind gerade KEINE Gebühren oder Abgaben, sondern lediglich die Reduzierung des Erstattungsanspruchs, den Eltern an die Stadt haben. Damit ist dies kein Fall von §80 II VwGO und die aufschiebende Wirkung tritt ein – erstmal gilt also der alte Beitrag, bis zur Entscheidung!
3. Die neuen Bescheide greifen nachträglich in die bestehenden und gültigen (Dauer-Verwaltungsakte) ein. Das ist nur in ganz engen Grenzen möglich, und die von der Behörde herangezogene (einzige) Rechtsgrundlage des § 48 SGB X ist nicht tauglich. Denn das SGB X ist für das KibeG nicht einschlägig. Denn die Länder sind (nach SGB VIII) zuständig, und entsprechend ist unsere Kita-Finanzierung nicht im SGB geregelt sein, sondern Grundlage ist das Hamburger KibeG (das insoweit keine eigenständige Verfahrensvorschrift enthält)!
4. Selbst wenn § 48 SGB X einschlägig wäre, wäre die vom Senat erlassene neue Familieneigenanteilsverordnung keine “wesentliche Änderung der Verhältnisse” im Sinne der Vorschrift, die den Eingriff in gültige Bescheide erlauben würde (also für Altfälle wirken). Das ist nämlich in der Änderungsverordnung vom Senat gar nicht vorgesehen.
5. Schließlich kann man noch anführen, dass (gegen den Vertrauensschutz) der Senat in die (privaten) Verträge der Eltern mit den Kitas eingreift.
Immer wieder heißt es, Widersprüche gegen die neuen Kita-Bescheide hätten wohl wenig Aussicht auf Erfolg – und würden auch keine aufschiebende Wirkung entfalten, so dass sofort die neuen Gebühren zu zahlen wären. Hier noch einmal die Richtigstellung (natürlich ohne Gewähr): Die Widersprüche gegen die neuen Bescheide haben sehr wohl aufschiebende Wirkung! Jedenfalls, wenn sie innerhalb der Monatsfrist erhoben werden. Das gilt für alle jetzt ergangenen Bescheide, mit denen die alten, noch gültigen Kita-Gutscheine aufgehoben werden. Das heißt, bis zur Entscheidung über den Widerspruch sind die alten Gebühren zu bezahlen!
Verwirrung ist dadurch entstanden, weil grundsätzlich Widersprüche gegen Verwaltungsakte, die die Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten betreffen, keine aufschiebende Wirkung (§ 80 II VwGO) haben.
Bei den neuen Kita-Bescheiden, mit denen die alten Kita-Gutscheine aufgehoben werden, handelt es sich aber nicht um solche Verwaltungsakte, die die Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten betreffen. Juristischer Hintergrund ist die Konstruktion der Kinderbetreuung in Hamburg:
Die Eltern schließen mit der Kita einen (privatrechtlichen) Betreuungsvertrag, verpflichten sich also der Kita gegenüber. Sofern sie einen Anspruch aus dem KibeG auf Kinderbetreuung haben, steht ihnen dann ein Anspruch auf Erstattung der Kosten gegenüber der FHH zu. Damit sind aber die Elternbeiträge faktisch keine Abgaben und Gebühren an die Stadt, sondern eine Reduzierung des Erstattungsanspruches gegenüber der Stadt.
Deshalb heißt es auch in § 7 III KibeG: „Der Anspruch auf Kostenerstattung wird abzüglich eines Familieneigenanteils (§ 9) durch Zahlung an den Träger der Einrichtung erfüllt.“ Bei den Elternbeiträgen handelt es sich eben nicht um Gebühren oder Abgaben – das betonen ja auch Senator Wersich und seine Behörde so gern.
Kita-Kosten im Städtevergleich: Senat macht sehr teuer noch teurer
Hamburg war bisher schon unter den teuersten Städten bei der Kinderbetreuung – CDU und GAL laufen mit der Gebührenerhöhung in die falsche Richtung. Ein Kostenvergleich der IW Consult GmbH unter Deutschlands 100 größten Städten hatte erneut Hamburg als eine der teuersten Städte bei der Kinderbetreuung ausgemacht. Die aktuelle Gebührenerhöhung für Betreuung sowie für das Essensgeld ist hier noch gar nicht berücksichtigt. Dieser Senat macht aus sehr teuer noch teurer – CDU und GAL sollten Hamburgs Eltern zuhören und die Gebührenerhöhung zurücknehmen. Während laut Städtevergleich die Gebühren im Durchschnitt gegenüber 2008 um rund 16 Prozent bei Zweikind-Familien mittlerer Einkommensklasse und um 12 Prozent bei hoher Einkommensklasse zurückgegangen sind, langen CDU und GAL bei Hamburgs Familien ordentlich zu. Während Hamburg die Gebühren weiter erhöht, erheben Städte wie Düsseldorf oder Mainz keine Gebühren mehr.
Auf Antrag der SPD-Fraktion wird der Familien-, Kinder- und Jugendausschuss am Di., den 25.05.2010 um 17:00 Uhr in der Patriotischen Gesellschaft eine Öffentliche Anhörung zum Thema Kindertagesbetreuung durchführen.
Doris Ahnen zu Gast bei der SPD Hamburg: die rheinland-pfälzische Ministerin, die in ihrem Bundesland neben dem Bildungsbereich auch für die Kindergärten zuständig ist, hat sich gestern auf Einladung von Olaf Scholz mit Experten aus dem Kita-Bereich und mir getroffen. Bei dem Meinungsaustausch mit Vertreterinnen und Vertretern von Kita-Trägern und Elternvertretern, standen Fragen der Betreuungsqualität und der Finanzierung der Kinderbetreuung im Vordergrund. In Rheinland-Pfalz wird der Kindergartenbesuch ab dem zweiten Lebensjahr komplett beitragsfrei gestellt. Das Land nimmt eine echte Vorreiterrolle ein. “Beitragsfreiheit ist die logische Konsequenz der Aufwertung des Bildungs- und Erziehungsgedankens in unseren Kindertagesstätten”, erklärte Ahnen mit Blick auf die Forderung, dass Kitas wie Bildungseinrichtungen behandelt werden sollten. Sie erläuterte den Weg, den Rheinland-Pfalz gegangen ist: Beitragsfreiheit ist nur ein Teil eines Pakets, mit dem zuvor bereits eine Qualitätsoffensive in den Kitas gestartet worden war. So weist Rheinland-Pfalz beispielsweise eine erheblich günstigere Erzieher-Kind-Relation auf, als Hamburg – und damit deutlich bessere Bedingungen für frühe Forderung. Der Schritt zur Gebührenfreiheit war dann nur konsequent.
Rheinland-Pfalz ist das einzige westdeutsche Bundesland, in dem bereits 2010 die Zweijährigen einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben. “Beitragsfreiheit kann natürlich nur schrittweise eingeführt werden”, so die Ministerin weiter, “aber es geht.” Olaf Scholz findet: “Beitragsfreiheit ist einer der unmittelbarsten Wege um Familien in einer Lebensphase zu entlasten, in der sie es besonders gut gebrauchen können”. Stimmt. Und deshalb müssen jetzt als erstes mal diese unsäglichen Gebührenerhöhungen weg. Deshalb hat die SPD-Fraktion zur morgigen aktuellen Stunde in der Bürgerschaft das Thema: “Senat ohne Bodenhaftung: Familienfeindliche Kita-Gebührenerhöhung muss zurückgenommen werden!” angemeldet. Zur live-Übertragung (15 Uhr) geht es hier.
Die GAL Bürgerschaftsfraktion hat ein Video gedreht. Darin freuen sich kleine Kinder ganz doll. Über die erhöhten Gebühren? Jens Kerstan und Christiane Blömeke erklären, warum auch Eltern sich nicht ärgern sollten – wie sie meinen:
In der Aktuellen Stunde über die vom Senat beabsichtigten Erhöhungen für die Kita-Betreuung habe ich dem Senat eine rückständige Familienpolitik vorgeworfen. Der Senat will von den Eltern 30 Millionen Euro kassieren, ohne dass die Qualität der Kinderbetreuung verbessert werden soll. Die gleiche Kita kostet künftig erheblich mehr. Die Politik dieses Senats ist familienfeindlich, und die Stadt schüttelt den Kopf! Der Senat erhöht das Essensgeld um bis zu 200 Prozent und scheut nicht einmal davor zurück, die Eltern behinderter Kinder für die Betreuung in der Kita massiv zur Kasse zu bitten.
Die Behauptung, von den Erhöhungen wären nur Besserverdienende betroffen, ist unzutreffend. In den Augen von CDU und GAL ist man “besserverdienend” bereits bei einem Nettoeinkommen von 2500 Euro. Das mag für einen Single eine Menge Geld sein. Für eine vierköpfige Familie, die nebenbei vom Sportverein bis zur Brille eine Menge Kosten hat, ist das nicht so viel. Eltern von behinderten Kindern, die bisher immer aus guten Gründen einen abgesenkten Beitragssatz hatten, sollen künftig volle Beiträge zahlen. Bis zu 1400 Prozent Aufschlag für 1800 Familien – das ist unanständig, das gehört sich einfach nicht.
In seiner Phase als Kapitalismus-Kritiker hatte Bürgermeister von Beust gesagt: “Meine Sensibilität für Ungerechtigkeit wächst.” – Diese Phase hat er offenbar schnell und erfolgreich überwunden. Stattdessen fragen sich immer mehr Menschen in Hamburg, wofür der Senat Geld hat und wofür nicht – zu einem Zeitpunkt, zu dem der Senat schon die nächsten 36 Millionen für die Elbphilharmonie ausgeben will. [Mehrlesen →]
Bis zu 100 € mehr im Monat, und für alle Kita-Kinder eine Essensgeld-Erhöhung, dazu noch Gebührenerhöhungen für behinderte Kinder und der Rausschmiss für alle Kinder über 12 aus den Horten: Nun sollen Hamburgs Kinder und Familien die Zeche für die verfehlte Finanzpolitik von CDU und GAL zahlen. Dabei geht es nicht etwa um Qualitätsverbesserungen in den Kitas – sondern schlicht um Einnahmeerhöhungen für die Stadt. Wieder einmal fragt man sich, wofür der Senat Geld hat und wofür nicht. Die Sozialbehörde will allein bis Ende kommenden Jahres durch höhere Preise für das Mittagessen und höheren Regelsätzen für die Kita-Betreuung 30 Millionen Euro sparen. Das ist ein weiterer Beweis, dass die Familienpolitik bei der CDU in schlechten Händen ist. Senator Wersich wird wieder einmal erklären, dass sich gut verdienende Ehepaare die Gebührenerhöhung werden leisten können. Und er wird weiterhin diejenigen ausblenden, die schon mit moderaten Mehrkosten Schwierigkeiten bekommen. Statt sich zur Sanierung des Haushalts einmal mehr an Familien zu vergreifen, muss der Senat sich fragen lassen, warum er Spitzenverdiener bei dieser Aufgabe weiterhin ungeschoren davonkommen lässt. Der Senat sperrt sich gegen die Einführung der Vermögenssteuer, und er nimmt die Defizite bei der Steuerprüfung von Einkommensmillionären und Großbetrieben schulterzuckend hin. Gleichzeitig stellt er es ständig als besondere Wohltat hin, dass es überhaupt Kita-Plätze gibt und die Rechtsansprüche der Eltern erfüllt werden.
Senator Wersich hatte darauf hingewiesen, dass man für die Kosten des Hamburger Kita-Systems jedes Jahr eine Elbphilharmonie bauen könnte. Ich finde: Das ist ein besonders dummer Vergleich Es erschrickt schon, wie ein verantwortlicher Senator hier notwendige soziale Infrastruktur mit einer durchaus wünschenswerten, aber eben zusätzlichen Musikhalle vergleicht. Da könnte man dann auch alle Hamburger Schulen schließen und dafür jährlich vier bis fünf Philharmonien bauen. Oder Polizei und Feuerwehr abschaffen – gibt auch rund zwei Philharmonien pro Jahr. Wenn man schon solche Vergleiche heranziehen will, bietet sich ein anderer an: Die 30 Millionen Euro, die Wersich sparen will, indem er sie den Eltern aus der Tasche zieht, decken ungefähr die Zinsbelastung, die Hamburg jährlich durch die Philharmonie entsteht. [Mehrlesen →]

